Sprachendienst
Zorn |
Feichtholzweg 20a 82205 Gilching |
AGB |
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E-Mail: zorn.gilching@freenet.de |
Allgemeine Auftragsbedingungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten
für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben
ist. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie
ausdrücklich anerkannt hat. 2. Umfang des Übersetzungsauftrags Die Übersetzung wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der
Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. 3. Mitwirkungs- und
Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat den
Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu
unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den
Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu
überlassen. (2) Informationen und Unterlagen, die
zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen
(Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). (3) Fehler, die sich aus der
Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des
Übersetzers. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Übersetzer behält sich das
Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf
Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der
Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des
Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der
Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung
getroffen wurde. 5. Haftung Der Übersetzer haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. 6. Berufsgeheimnis Der Übersetzer verpflichtet sich,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit
seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. 7. Vergütung (1) Die Vergütung ist sofort nach
Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen
sein. (2) Der Übersetzer hat neben dem
vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen
und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit
privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis -- gesondert aufgerührt
-- enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig,
zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den
Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv
notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von
der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. (3) Ist die Höhe des Honorars nicht
vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche
Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die
Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen
und üblich. 8. Eigentumsvorbehalt und
Urheberrecht (1) Die Übersetzung bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht. (2) Der Übersetzer behält sich sein
Urheberrecht vor. 9. Anwendbares Recht (1) Für den Auftrag und alle sich
daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. (2) Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt. |